Claudius (41–54)
38 war die jüdische Religion in Italien verboten worden, nachdem Juden wegen des 1. Gebots, zu dem auch das Bilderverbot gehört, gegen Kaiserbilder protestiert hatten. Im Zusammenhang mit diesem Anwachsen jüdischen Widerstands waren Kajaphas und Pilatus – die beiden Hauptverantwortlichen für Jesu Hinrichtung – kurz nacheinander abgesetzt worden.
49 erließ Kaiser Claudius ein Edikt, das Juden als Anhänger des „Chrestus“ aus Rom auswies (Sueton-Notiz). Falls „Chrestus“ sich auf Christus bezog, so hätte dort schon damals eine Christengemeinde existiert. Paulus traf einige ihrer vertriebenen Mitglieder um 50 in Korinth (Apg 18,1f EU). Dabei wird deutlich, dass die Regierung zwischen Juden und Christen anfangs keinen Unterschied sah und beide gleichermaßen verfolgte, wenn sie die öffentliche Ordnung störten. Aus Anlass eines Tumults in Alexandria drohte Claudius den dortigen Juden und so indirekt auch den Christen:
- Wenn sie meinen Anordnungen nicht folgen, werde ich sie mit allen Mitteln verfolgen als Leute, die eine Seuche einschleppen, die sich über die ganze Welt verbreitet.
Die Ausbreitung von Fremdkulten, die sich nicht in ihre polytheistische Umgebung einpassen wollten und damit das Konfliktpotential in den Provinzen erhöhten, wurde also als Bedrohung der öffentlichen Ordnung wahrgenommen. Das Vorgehen dagegen sollte mit den römischen Sitten zugleich staatliche Sicherheit gewährleisten.
Nero (54–68)
Die von Nero 64 veranlasste Christenverfolgung folgte einem verheerenden Brand, der zehn von vierzehn, darunter vorwiegend die ärmeren, hauptsächlich aus Holz erbauten Stadtteile Roms traf. Tacitus zufolge kam danach das Gerücht auf, der Kaiser selbst habe die Brandstiftung befohlen. Nero beschuldigte hingegen seinerseits die verhasste religiöse Minderheit der „Chrestianer“, die Brandstiftung begangen zu haben. In diesem Zusammenhang erwähnt Tacitus „Christus“ und seine Kreuzigung durch Pilatus und fährt fort:
- Man verhaftete zuerst Leute, die bekannten, dann auf ihre Anzeige hin eine riesige Menge. Sie wurden nicht gerade der Brandstiftung, wohl aber des allgemeinen Menschenhasses überführt. Die Todgeweihten benutzte man zum Schauspiel. Man steckte sie in Tierfelle und ließ sie von Hunden zerfleischen, man schlug sie ans Kreuz oder zündete sie an und ließ sie nach Einbruch der Dunkelheit als Fackeln brennen.
Nero stellte dafür seinen privaten Garten zur Verfügung, veranstaltete dort ein Zirkusspiel und feierte als Wagenlenker gekleidet mit dem Volk die Hinrichtung der Christen. Weder Nero noch den Christen oder anderen wurde jemals wirklich eine Brandstiftung nachgewiesen. Dennoch wurden manche der verurteilten Christen wie Brandstifter durch das Feuer hingerichtet, wie es nach römischem Recht üblich war.
- So regte sich das Mitleid – obwohl sie schuldig waren und die härtesten Strafen verdienten –, weil sie nicht dem Allgemeinwohl, sondern der Grausamkeit eines Einzelnen zum Opfer fielen.
Tacitus lässt offen, was die Verhafteten bekannten: ihre Schuld am Brand oder ihren Glauben. In beiden Fällen wäre die Denunziation vieler „Mitschuldiger“ unlogisch, würde jedoch dem christlichen Gebot, nicht zu lügen, entsprechen. Es bleibt aber unklar, ob die verratenen Mittäter als weitere Angehörige des Christentums oder als Verantwortliche für den verheerenden Brand genannt wurden.
Vermutlich waren Christen den Römern schon in den Jahren zuvor als Verursacher von Konflikten mit den jüdischen Gemeinden aufgefallen. Dies spiegelt der Römerbrief, etwa indem Paulus den Adressaten einschärfte, alle Verfolger, gerade auch Staatsvertreter, zu segnen und sie mit zuvorkommender Nächstenliebe zu beschämen, um Böses mit Gutem zu überwinden, wider (Röm 12,9–21 EU):
- Soviel an Euch liegt, haltet mit allen Menschen Frieden!
Auch Tacitus hegte trotz seiner Kritik an Nero keine Sympathie für sie und hätte sie in einem geordneten Verfahren ebenfalls für ihren „Hass gegen das Menschengeschlecht“ – also die Ablehnung römischer Sitten und Riten – geopfert, um die Sympathie im Volk für sie zu verringern. Dieser Vorwurf des odium generis hatte zuvor auch schon die Juden getroffen.
Nero genoss zuvor gerade im Osten des Reiches, wo das frühe Christentum seine Basis hatte, einen untadeligen Ruf als Schützer der Bürgerrechte: Es war üblich, ihn als obersten Schiedsrichter anzurufen. Lukas bestätigt, dass auch Paulus sich in seinem Prozess in Jerusalem auf den Kaiser berief (Apg 25,11 EU). Dieser konnte allerdings auch neues Recht und Straftatbestände setzen.
Die neronische Verfolgung 64 blieb ein Einzelfall und auf Rom begrenzt. Sie wurde erst später von den Kirchenvätern mit dem Kaiserkult in Verbindung gebracht. Dem 1. Clemensbrief nach sollen auch Petrus und Paulus im Verlauf von Neros „Zirkusspiel“ hingerichtet worden sein: Paulus als römischer Bürger durch das Schwert, Petrus als Ausländer durch Kreuzigung.
Domitian (81–96 )
Nach dem jüdischen Aufstand in Palästina, den unter anderem ein Kaiserbild im Tempel ausgelöst hatte, wurden Juden reichsweit verstärkt von der Regierung beobachtet und von der römischen Oberschicht verachtet. Die Juden mussten fortan eine Sondersteuer (fiscus Iudaicus) zahlen. Dies verstärkte die Distanzierung vieler Christen gegenüber der Obrigkeit vom Judentum und die Spannungen zwischen beiden Religionen. Diese Situation könnte hinter den wenigen verstreuten Notizen zu Verfolgungen in Domitians Regierungszeit stehen.
Der römische Historiker Cassius Dio berichtet, im Jahr 95 habe der Kaiser neben vielen anderen, die in die jüdischen Sitten verirrt waren, auch seinen Vetter Titus Flavius Clemens wegen „Gottlosigkeit“ hinrichten lassen und dessen Frau verbannt. Es konnte dabei also um die Ablehnung der Staatsgötter gehen: Christen galten deswegen später als atheoi.
Der Kirchenhistoriker Eusebius von Caesarea zitiert dazu Hegesippus und behauptet, die Frau des kaiserlichen Vetters sei Christin gewesen. Domitian habe dann eine Judenverfolgung befohlen, die auch Christen getroffen habe, die als Juden denunziert worden seien. Darunter seien Enkel des Judas, eines Bruders Jesu, gewesen. Man habe sie dem Kaiser vorgeführt, er habe sie verhört und nach der Art ihres Glaubens gefragt. Als sie ihm erklärten, Christi Reich sei nicht weltlich, sondern himmlisch, habe er sie freigelassen und die Verfolgung der Christen eingestellt. – Die Darstellung lässt den Anlass der Verfolgung nicht erkennen. Diese war allenfalls zeitlich begrenzt und traf eher Juden als Christen. Dabei können wiederum lokale Spannungen zwischen ihnen eine Rolle gespielt haben.
Trajan (98–117)
Anfang des Jahres 112 bat der Statthalter der Provinz Bithynien in Kleinasien, Plinius, in einem Brief den Kaiser Trajan um Rat, wie er sich gegenüber den in offenbar größerer Anzahl von römischen Bürgern angeklagten Christen verhalten solle: Sei schon ihr Name (= ihr Christusbekenntnis) an sich strafbar, auch wenn kein weiteres Verbrechen vorliege, oder seien es die Verbrechen, die mit dem Namen zusammenhingen? Er habe sie verhört, mit der Todesstrafe bedroht und die, die sich weigerten, ihrem Glauben abzuschwören, hinrichten lassen. Viele anonym Angeklagte habe er Götter anbeten, dem Kaiserbild opfern und Christus lästern lassen. Wer das erfüllt habe, sei freigelassen worden: Denn zu all dem sollen sich wahre Christen nicht zwingen lassen. Viele hätten daraufhin erklärt, sie seien früher Christen gewesen, hätten sich aber nur am regelmäßigen Lobsingen beteiligt und einen Eid geschworen: nicht etwa zu einem Verbrechen, sondern zur Unterlassung von Diebstahl, Raub, Ehebruch, Treulosigkeit, Unterschlagung von anvertrautem Gut. Die Zehn Gebote und christliche Lasterkataloge klingen hier an (vgl. 1 Kor 5,11 EU; 1 Tim 1,9f EU u. a.).
- Einstweilen bin ich mit denen, die mir als Christen angezeigt wurden, folgendermaßen verfahren: ich habe sie gefragt, ob sie Christen seien. Die Geständigen habe ich unter Androhung der Todesstrafe ein zweites und drittes Mal gefragt, ob sie Christen seien. Die dabei blieben, ließ ich abführen. Denn ich war der Überzeugung, was auch immer es sei, was sie damit eingestanden, dass auf alle Fälle ihr Eigensinn und ihre unbeugsame Halsstarrigkeit bestraft werden müsse. Es gab auch noch andere mit ähnlichem Wahn, die ich, weil sie römische Bürger waren, zur Überstellung nach Rom vorgemerkt habe. […] Diejenigen, die bestritten, Christen zu sein oder gewesen zu sein, glaubte ich freilassen zu müssen, da sie mir mit einer von mir vorgesprochenen Formel die Götter anriefen und vor Deinem Bild, das ich zu diesem Zwecke zusammen mit den Bildern der Götter herbeibringen ließ, mit Weihrauch und Wein opferten und außerdem Christus schmähten, Dinge, zu denen wirkliche Christen, wie man sagt, nicht gezwungen werden können. (Brief des Plinius an Trajan)
Plinius betrachtet vielmehr die Christen als bemitleidenswerte Menschen, welche nur wieder von ihrem Aberglauben abgebracht und wieder auf die Bahn der Vernunft geschickt werden müssten.
- Nicht nur über die Städte, sondern auch über die Dörfer und das flache Land hat sich die Seuche dieses Aberglaubens verbreitet. Es scheint aber, dass es möglich ist, sie aufzuhalten und in die richtige Richtung zu lenken. Ziemlich sicher steht fest, dass die fast schon verödeten Tempel wieder besucht und die lange eingestellten feierlichen Opfer wieder aufgenommen werden, und dass das Opferfleisch, für das kaum noch ein Käufer gefunden wurde, überall wieder zum Verkauf angeboten wird. Daraus kann man leicht erkennen, welche Menge Menschen gebessert werden kann, wenn man die Gelegenheit zur Reue gibt.
Kaiser Trajan billigte sein Verfahren und ordnete an:
- Sie aufspüren soll man nicht. Wenn sie angezeigt und überführt werden, müssen sie bestraft werden … Klageschriften ohne Autor dürfen bei keiner Straftat Platz haben. Denn das wäre ein sehr schlechtes Beispiel und passt nicht zu unserem Zeitalter.
Nur ein Christ, der sich öffentlich weigerte, den Göttern (und damit dem Kaiser) zu huldigen, galt als Verbrecher und Staatsfeind. Dabei bot die römische Rechtstradition einen gewissen Schutz vor Willkür: Christen sollten nicht gezielt ausfindig gemacht, anonyme Anzeigen nicht berücksichtigt werden. Nur wer nachweislich den Kaiserkult verweigerte, war wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt hinzurichten. Damit war aber auch klar: Im Fall einer Anklage konnten Christen ihr Leben durch Vollzug des Opfers, also Verrat ihres Glaubens retten, was zweifellos auch viele taten, zumal vielen frühen Christen die Ausschließlichkeit der Christusverehrung nicht bewusst war (weshalb sie von christlichen Autoren immer wieder aufs Neue auf diese Ausschließlichkeit hingewiesen wurden). Weiterhin konnte jeder römische Bürger die Christen anzeigen, wenn auch nun nicht mehr anonym; ob sie verfolgt wurden, hing daher nun nahezu ausschließlich von des „Volkes Stimme“ ab. Daher wurden Christen überall dort verfolgt, wo sie öffentlichen Unmut erregten. Nach dieser Regelung gingen die Behörden fortan vor, was insgesamt eine recht ungestörte Verbreitung des Christentums ermöglichte.
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