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Dienstag, 29. Juni 2021

Freier Glaube



Die freireligiöse Bewegung entstand Mitte des 19. Jahrhunderts in der Zeit des politischen Vormärz aus dem Deutschkatholizismus und den ursprünglich protestantischen Lichtfreunden. Unmittelbarer Auslöser war 1844 ein offener Brief des katholischen Priesters Johannes Ronge an Wilhelm Arnoldi, den Bischof von Trier, gegen die Ausstellung des „Rocks Christi“, einer Reliquie, die er als Götzenfest anprangerte. Dieser offene Brief wurde vielfach nachgedruckt und gelesen. In der Folge gründeten kritische Geistliche beider Kirchen neue, freie Gemeinden, wohl im Geiste der bürgerlichen Emanzipationsbewegung in der Zeit der Märzrevolution.

Die freireligiöse Bewegung wurde von der Philosophie der Aufklärung, aber auch von der Mystik und christlichen liberalen Strömungen beeinflusst. Im Wesentlichen speiste sich die freireligiöse Bewegung aus drei Quellen:

Aus diesem Spektrum entwickelten sich Positionen, die eine große Bandbreite religiöser, weltanschaulicher und philosophischer Ansichten abdeckt. Der Religionsbegriff reicht von urchristlichen über pantheistische bis hin zu atheistischen Positionen.

Am 17. Juni 1859 schlossen sich 40.000 Gläubige von 53 – somit den meisten – freien Gemeinden zum Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands zusammen. Dieser wurde später in Bund freier religiöser Gemeinden Deutschlands umbenannt.

Daneben entstanden weitere Zusammenschlüsse freier Gemeinden, so auch der bereits 1845 gegründete Verband der deutschkatholischen und freireligiösen Gemeinden Süddeutschlands, der mehr als andere auch für traditionelle Christen offen blieb. Neben einem Flügel, der eher eine freie Religion propagierte, entstanden in BerlinBreslauChemnitz, Leipzig, NürnbergStettin auch freireligiöse Gemeinden, die stärker freidenkerisch orientiert waren. Die naturalistisch orientierte Breslauer Gemeinde des Predigers Gustav Tschirn war in besonderem Maße am Materialismus und der Religionskritik Ludwig Feuerbachs orientiert. Aus dieser Richtung entstand später die organisierte Freidenkerbewegung, vor allem durch die Gründung des Deutschen Freidenker-Verbandes am 10. April 1881 in Frankfurt am Main.[1][2]

Freireligiöse Erbauungshalle in Ingelheim am Rhein, errichtet 1910 für die deutschkatholische Gemeinde

Dem 1907 entstandenen Weimarer Kartell trat der Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands zwar nicht bei, stand ihm aber nahe. Gemeinsam mit dem Weimarer Kartell traten die Freireligiösen vor allem für die Trennung von Schule und Kirche und generell für die Verweltlichung des Staates ein. Einzelne Freireligiöse waren häufig auch Mitglied in anderen freigeistigen und freidenkerischen Verbänden wie dem 1906 gegründeten Deutschen Monistenbund oder dem 1908 gegründeten marxistischen Zentralverband proletarischer Freidenker als Ausgangspunkt der proletarischen Freidenkerbewegung.

1922 schlossen sich der Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands und der bürgerliche Freidenker-Verband im Volksbund für Geistesfreiheit zusammen. Dem Volksbund fern blieb der Verband Freireligiöser Gemeinden Süd- und Westdeutschlands, der sich nicht mit den Freidenkern zusammenschließen wollte und das Religiöse stärker betonte. Der Volksbund hatte 1927 156 Ortsgemeinden und beteiligte sich an der Reichsarbeitsgemeinschaft freigeistiger Verbände der deutschen Republik, die in ihrer Funktion dem Weimarer Kartell vor dem Ersten Weltkrieg entsprach.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden viele freireligiöse Gemeinden ab 1933 verboten oder lösten sich auf. Zudem wurde vielfach freireligiöser Religionsunterricht (zugunsten des kirchlichen Religionsunterrichts) und die Durchführung von Jugendweihen verboten. Einige Mitglieder wurden verhaftet. Der Volksbund für Geistesfreiheit, der Mitgliedsgemeinden mit damals 60.000 bis 90.000 Mitglieder hatte, versuchte durch Umbenennung einem Verbot zu entgehen. Zuerst erfolgte die Umbenennung in Deutscher Freireligiöser Bund, am 4. Juni 1933 letztlich in Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands.[3][4] Dieser schloss sich 1934 als förderndes Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft Deutsche Glaubensbewegung“ (ADG) an, aus der die Deutsche Glaubensbewegung hervorgegangen ist. Der Bund freireligiöser Gemeinden wurde am 20. November 1934 durch Hermann Göring verboten, veröffentlicht wurde dies am 27. November 1934 im Völkischen Beobachter. Ein weiteres, auf korrekt amtlichem Wege ergangenes Verbot folgte am 20. Mai 1935, was letztlich zur Auflösung führte.[4] Die Freie Religionsgemeinschaft Deutschlands, der vor allem südwestdeutsche freireligiöse Gemeinden angehörten, blieb bestehen, musste sich aber an das NS-Regime anpassen. Im Unterschied zum Volksbund für Geistesfreiheit war sie von Anfang an religiöser ausgerichtet.

Freireligiöse bezeichnen sich oft als Humanisten und einige Gemeinden mithin als Freie Humanisten. Eine Reihe von früheren freireligiösen Gemeinden sind heute im Humanistischen Verband Deutschlands zusammengeschlossen.

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