Der Tod (wie englisch death und to die von germanisch dauþus ‚Tod‘, und *dau bzw. dawjan, ‚sterben‘) ist (als biologischer Tod bei einem Lebewesen) „das endgültige Versagen aller lebenserhaltenden Funktionsabläufe“. Die aktive Beendigung von Leben wird als Tötung bezeichnet. Der Übergang vom Leben zum Tod wird Sterben genannt, der eingetretene Tod auch lateinisch Exitus letalis, kurz auch Exitus (lateinisch für „Ausgang“ oder „Ende“ im Sinne von „schlimmer Ausgang“ oder „Verderben“). Die griechische Bezeichnung lautet thánatos (θάνατος), die lateinische mors. Ereignisse und Einwirkungen vor dem Tod werden als prämortal, solche nach dem Tod als postmortal oder post mortem bezeichnet.
Die Schwierigkeit einer für alle Lebewesen gültigen Definition lässt sich durch die Beispiele Tod von Einzellern und Tod von Säugetieren verdeutlichen. Im ersten Fall ist der Tod entweder durch den unumkehrbaren Verlust der Zellintegrität (Lyse) oder den unumkehrbaren Verlust der Zellteilungsfähigkeit (durch Zerstörung des Genoms) definiert, im zweiten Fall durch die unumkehrbare Desintegration lebensnotwendiger Organe wie des Herzkreislaufsystems und des zentralen Nervensystems (Gehirn und Rückenmark), was wiederum durch das Absterben der einzelnen Zellen ausgelöst wird. Das Sterben ist ein Prozess und das Eintreten des Todes lässt sich selten exakt einem Zeitpunkt zuordnen.
Eine klassische (humanmedizinische) Definition des Todes lautet „irreversibler Stillstand von Kreislauf und Atmung“. Wenn ein irreversibler Verlust aller Hirnfunktionen vorliegt, „so spricht man vom Hirntod und setzt diesen dem Individualtod (= klinischer Tod) gleich“. Ein toter (bzw. verstorbener) Organismus befindet sich in einem Zustand, in dem alle Lebensfunktionen erloschen sind. Bei Menschen wird der Eintritt des biologischen Todes, bei dem auch kein Herzschlag mehr nachweisbar ist, klinisch gegen den „Hirntod“ abgegrenzt, den irreversiblen Hirnfunktionsausfall.
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