Konfession
Der Begriff Konfession (lateinisch confessio ‚Geständnis‘, ‚Bekenntnis‘) bezeichnet im heutigen Sprachgebrauch eine Untergruppe innerhalb einer Religion (ursprünglich nur der christlichen), die sich in Lehre, Organisation oder Praxis von anderen Untergruppen unterscheidet. Mittlerweile spricht man teils auch von islamischer[1] oder jüdischer Konfession.
Konfessionslosigkeit im Sinne von Religionslosigkeit
Zum Teil wird der Begriff Konfessionslosigkeit im Sinne von Religionslosigkeit gebraucht, was generell den weltanschaulichen Strömungen des Atheismus, Agnostizismus, dem Freidenkertum und Säkularen Humanismus entspricht.
Organisationen wie der Humanistische Verband Deutschlands oder die Giordano-Bruno-Stiftung bevorzugen den Begriff „konfessionsfrei“ gegenüber „konfessionslos“, da die Endung „-los“ das Fehlen von etwas ausdrücke, aber keine Konfession zu haben kein Mangel sei.
Konfessionslosigkeit im Sinne von Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft
Mitunter wird der Begriff Konfessionslosigkeit für die äußere Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft gebraucht. Dazu zählen neben den oben genannten Religionslosen jedoch auch Menschen, die zwar keiner Glaubensgemeinschaft angehören, sich aber dennoch nicht als religionslos ansehen. Dies inkludiert (vor allem) ehemalige Mitglieder von Religionsgemeinschaften, welche die jeweiligen Institutionen ablehnen, diverse esoterische Strömungen oder generell eine sogenannte Spiritualität ohne Religion.
In der Zeit des Nationalsozialismus wurde durch Erlass des Reichsinnenministeriums vom 26. November 1936 auf den Melde- und Personalbögen der Einwohnermeldeämter sowie den Personalpapieren der Begriff „gottgläubig“ eingeführt. Als „gottgläubig“ galt, wer sich von den bestehenden Konfessionen abgewandt hatte, jedoch nicht glaubenslos war.
Aus Sicht des österreichischen Staates gelten jene Personen als „ohne Bekenntnis“, die keiner staatlich anerkannten oder eingetragenen Religionsgemeinschaft angehören:
„Personen, die weder einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft noch einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören, gelten als Personen ohne Bekenntnis (o.B.).“
Das heißt, dass man dem österreichischen Staat gegenüber rein rechtlich sogar dann als „ohne Bekenntnis“ gilt, wenn man Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, die sich (nur) in Form eines Vereins konstituiert hat. Dennoch gewährleistet das österreichische Staatsgrundgesetz jeder natürlichen Person die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit: „Alle Einwohner Österreichs haben das Recht, öffentlich oder privat jede Art Glauben, Religion oder Bekenntnis frei zu üben, sofern deren Übung nicht mit der öffentlichen Ordnung oder mit den guten Sitten unvereinbar ist.
Laut einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Insa aus dem Jahr 2013 war sich nur etwa ein Drittel der Konfessionslosen in Deutschland sicher, dass es keinen Gott gebe. Viele Konfessionslose glauben laut dieser Umfrage „an irgendeinen Gott“, rund 16 % beschäftigen sich sogar intensiv mit der Gottesfrage.[7] Eine Umfrage aus dem Jahr 2014 in der Schweiz brachte ähnliche Ergebnisse. Unter den Konfessionslosen betrachteten sich rund 32 % als atheistisch. 31 % glauben an eine „höhere Macht“, 25 % sind agnostisch und 11 % glauben an einen einzigen Gott.
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