Die Negationspartikel „nicht“ dient zur sprachlichen Negation von Aussagen oder Satzelementen.
Das Indefinitpronomen „nichts“ bedeutet „nicht
irgend (etwas)“, kein Ding, keine Sache, nicht das Mindeste.
Die Nominalphrase „das Nichts“ bezieht sich auf
das Gegenteil des Seins, die Negation und Abwesenheit des Seins, das Nichtsein,
eine absolute Leere oder allgemeine Unbestimmtheit.In der formalen Logik tritt „nichts“ ausschließlich in Gestalt des so genannten negierten Existenzquantors (\neg \exists x) auf. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass „nichts“ im Gegensatz zu „das Nichts“ kein Eigenname oder Nominator ist. Daher sind z. B. „Nichts existiert“ (d. i. „Es ist nicht der Fall, dass etwas existiert“) und „Das Nichts existiert“ keineswegs synonym.
Das Substantiv „Nichts“ kann zudem bezogen werden
auf: Etwas Abwesendes, dessen Anwesenheit erwartet wurde (nihil privativum).Etwas Wesenloses, Nichtiges, nicht Greifbares. Etwas, dem doch der eigentliche Inhalt, das innere
Sein und Leben fehlt, der bloße „Schein“
Ebenso kann damit eine Person oder Sache als
unwert, unbedeutend, gehaltlos und nichtig etikettiert werden.
Das gemeinsame der substantivischen Verwendungen
ist, dass eine Bestimmung (z. B. der Wert) irrelevant klein ist oder Null
beträgt, oder eine Sache, deren Existenz oder Anwesenheit erwartet wurde, sich
als fiktiv oder abwesend herausstellt.
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