Translate

Sonntag, 26. Februar 2023

Fastenzeit - was ist denn das?




Als Fastenzeit wird in der Westkirche der vierzigtägige Zeitraum des Fastens und Betens zur Vorbereitung auf das Hochfest Ostern bezeichnet. In den reformatorischen Kirchen ist hierfür der Begriff „Passionszeit“ gebräuchlich. In der römisch-katholischen Kirche wird seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil auch die Bezeichnung „österliche Bußzeit“ verwendet. Die orthodoxen Kirchen nennen sie die heilige und große Fastenzeit, kennen daneben aber noch drei weitere längere Fastenzeiten.
Historische Begriffe im deutschen Sprachraum sind „die große Faste“ und „die lange Faste“. Die wichtigste lateinische Bezeichnung ist Quadragesima.
Zur Vorbereitung auf Weihnachten kennt die Westkirche eine zweite, ursprünglich ebenfalls vierzigtägige Bußzeit, den Advent.
Biblischer Hintergrund für die Festsetzung der Fastenzeit auf 40 Tage und Nächte ist das ebenfalls vierzigtägige Fasten Jesu in der Wüste (Mt 4,2 EU). Die Zahl 40 erinnert aber auch an die 40 Tage der Sintflut (Gen 7,4–6 EU), an die 40 Jahre, die das Volk Israel durch die Wüste zog (Ex 16,35 EU), an die 40 Tage, die Mose auf dem Berg Sinai in der Gegenwart Gottes verbrachte (Ex 24,18 EU), und an die Frist von 40 Tagen, die der Prophet Jona der Stadt Ninive verkündete, die durch ein Fasten und Büßen Gott bewegte, den Untergang von ihr abzuwenden (Jona 3,4 EU).

Die vierzigtägige Fastenzeit der römisch-katholischen Kirche ist als österliche Bußzeit bestimmt und dient der Vorbereitung auf die Feier des Todes und der Auferstehung Christi. „Katechumenen und Gläubige bereitet die Liturgie der vierzig Tage zur Feier des Ostergeheimnisses; die einen durch die verschiedenen Stufen der Aufnahme in die Kirche, die anderen durch Taufgedächtnis und tätige Buße“.[7] „Die Fastenzeit dauert von Aschermittwoch bis zum Beginn der Messe vom letzten Abendmahl am Gründonnerstag.“ Ab Karfreitag bis zur Osternachtfeier schließt sich das Osterfasten an, als Trauerfasten zum Gedächtnis der Passion und der Grabesruhe Christi und zur Vorbereitung der Taufe oder Erneuerung der Taufversprechen in der Osternacht. Die Fastenzeit gilt als geschlossene oder „gebundene“ Zeit.

Die Anforderungen der katholischen Kirche an die Fastenpraxis sind detailliert in der apostolischen Konstitution Paenitemini Papst Pauls VI. aus dem Jahr 1966 geregelt. Neben der Beachtung besonderer Speisegebote werden auch andere Formen der Askese und Buße empfohlen. Die Gläubigen sind angehalten, das Gebet intensiver zu pflegen und vermehrt an Gottesdiensten und Andachten (etwa der Kreuzwegandacht) teilzunehmen. Ebenso sollen sie mehr Werke der Nächstenliebe verrichten und Almosen geben. Ein solches Bußwerk wird, wie auch eine spürbare finanzielle Spende, die in der Fastenzeit gegeben wird, Fastenopfer genannt.

An den Fastensonntagen und Hochfesten, die in die Fastenzeit fallen (etwa dem Hochfest des heiligen Josef oder dem der Verkündigung des Herrn) wird nicht gefastet.

Viele katholische Pfarrgemeinden kennen die Tradition des „Fastenessens“. Unter diesem Begriff versteht man ein Solidaritätsessen zugunsten von Projekten in der Dritten Welt, für die auf den üblichen Sonntagsbraten verzichtet wird. Stattdessen wird oft ein einfacher Eintopf oder ein für das Projektland typisches Gericht verkauft oder gegen eine Spende gereicht.

Die Liturgiereform in der Folge des Zweiten Vatikanischen Konzils überließ die Ausgestaltung der Bestimmungen zum Fasten und der Lage der Quatembertage weitgehend den einzelnen Bischofskonferenzen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Beliebte Posts